Allgemeine Geschäftsbedingungen der FRA Connect UG (haftungsbeschränkt) für Logistik-, Kurier-, Speditions- und Transportleistungen. Es gelten ausschließlich diese AGB; entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner ist die FRA Connect UG (haftungsbeschränkt), Fasanenweg 5, 65451 Kelsterbach – nachfolgend „FRA Connect".
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beförderungs-, Speditions-, Logistik-, Lager-, Zoll- und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn FRA Connect diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
FRA Connect erbringt insbesondere Straßentransporte, Express- und Sonderfahrten, Flughafentransporte, Luftfracht-Handling, Lager- und Umschlagleistungen sowie organisatorische Speditionsleistungen.
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Frachtbrief bzw. den vereinbarten Incoterms und Transportdokumenten.
FRA Connect ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Frachtführer einzusetzen.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Preise
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich etwaige Maut-, Zoll-, Lager-, Warte-, Sicherheits- und Sonderkosten.
Bei nachträglichen Auftragsänderungen (Gewicht, Maße, Route, Wartezeiten, Zugangsregeln am Flughafen) behält sich FRA Connect eine angemessene Preisanpassung vor.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Rechtzeitige, vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller für die Durchführung erforderlichen Informationen
- Bereitstellung ordnungsgemäß verpackter, gekennzeichneter und dokumentierter Sendungen
- Mitteilung gefährlicher, wertvoller, temperaturempfindlicher oder sicherheitsrelevanter Güter vor Auftragserteilung
- Bereitstellung erforderlicher Export-, Import- und Zolldokumente
- Sicherstellung des Zugangs zu Be-/Entladestellen und Einhaltung behördlicher bzw. betrieblicher Sicherheitsvorschriften
§ 5 Durchführung, Termine und Gefahrgut
Liefer- und Abholtermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. FRA Connect haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Streiks, Sicherheitskontrollen am Flughafen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.
Gefahrguttransporte erfolgen nur auf Basis gesonderter Vereinbarung und unter Einhaltung der ADR/ADN/RID-Vorschriften sowie sonstiger einschlägiger Regelwerke. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für ordnungsgemäße Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung und Bescheinigungen.
§ 6 Haftung
Für Speditions- und Frachtverträge gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere die §§ 407 ff., 431 ff. HGB sowie – bei internationalen Straßentransporten – das CMR-Übereinkommen, soweit anwendbar.
Sofern ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017) ausdrücklich vereinbart wurden, gelten deren Haftungsbegrenzungen entsprechend.
FRA Connect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FRA Connect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Schadensanzeigen sind unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen (z. B. § 438 HGB, CMR Art. 30) mitzuteilen.
§ 7 Versicherung
FRA Connect unterhält eine Transport- bzw. Speditionsversicherung im branchenüblichen Umfang. Eine darüber hinausgehende Deckung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gesonderte Vereinbarung des Auftraggebers.
§ 8 Zahlung und Aufrechnung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu zahlen. FRA Connect ist berechtigt, laufende Aufträge bei Zahlungsverzug auszusetzen.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte
FRA Connect ist berechtigt, Sendungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, § 419 HGB).
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – Darmstadt.
FRA Connect bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026-06-02
Stand: 2026-06-02